AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sunny-Trips


1. Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Sunny-Trips, vertreten durch S. Krieg, nachstehend ANBIETER, und dem Vertragspartner, nachstehend KUNDE genannt.


2. Vertragsschluss
Die Angebote auf Webseiten und Flyern des ANBIETERS stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar sondern vielmehr eine Einladung an den KUNDEN zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Vertrages. Dieses erfolgt verbindlich durch Betätigung des Buttons „Hier Ticket buchen“, auf dem ANBIETER-Internetbuchungsportal, wobei der KUNDE höchstens 5 Tage an sein Vertragsangebot gebunden ist. Innerhalb dieser 5 Tage kann der ANBIETER das Angebot annehmen, wobei die Annahme durch Zugang der Annahmeerklärung in Form einer Bestätigungsmail erfolgt. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird der ANBIETER dem KUNDEN eine schriftliche Fahrtbestätigung übersenden. Eine entsprechende Verpflichtung besteht nicht, wenn das Transferangebot durch den KUNDEN weniger als 7 Werktage vor Fahrtbeginn erfolgt.


3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist grundsätzlich eine Transferdienstleistung, bestehend aus einer gebuchten Hin- und einer Rückfahrt oder auch nur eine einzelne Hin- oder Rückfahrt vom gewählten Abfahrtsort zum gewählten Festival in einem Omnibus. Wird nur eine Hin- oder eine Rückfahrt gebucht, ist nur sie Bestandteil des Vertrages.


4. Bezahlung
Die Buchung und die Bezahlung des Fahrttickets erfolgt über den Ticketshopanbieter PAYLOGIC. Der Kunde muss den Fahrtpreis über die im Ticketshop angegebenen Zahlungsmöglichkeiten begleichen, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist.

5. Rücktritt des Kunden
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Die Stornierung von Tickets ist beim Ticketshop-Anbieter PAYLOGIC unter folgendem Link einzureichen: https://customerservice.paylogic.com/hc/de
Bei einem Reiserücktritt werden von PAYLOGIC Stornogebühren erhoben.
Service-, Versand- und Transaktionskosten sowie eine Rückerstattungsgebühr trägt der Kunde.
- Transaktionskosten = 2,5 - 3.5% auf alle Zahlungsmethoden
- Paylogic Gebühr = 0.75 EUR / Ticket
- Zusätzlich fällt eine Stornogebühr i.H.v. 5,- an.
In der Regel werden die Beträge innerhalb von 14 Werktagen auf das Konto überwiesen.

6. Übertragung
Ist der KUNDE kurzfristig verhindert, ist er ausdrücklich berechtigt, den Transfer weiter zu veräußern. Ein Umbuchungsentgelt wird seitens des Ticketshopanbieters erhoben. Der ANBIETER ist über Name und Anschrift des Ersatz-Fahrgastes zu informieren, auf den die Ansprüche übergehen sollen. Der ANBIETER kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Fahrterfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

7. Mitwirkungspflichten
Mängel der Vertragsleistung hat der KUNDE gegenüber dem ANBIETER unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der KUNDE dies schuldhaft besteht kein Anspruch auf Minderung des Gesamtpreises, es sei denn die Mängelanzeige wäre erkennbar aussichtslos oder sonst unzumutbar. Soweit vor Ort eine Reiseleitung vorhanden ist, ist die Mängelanzeige unverzüglich dieser gegenüber zu erklären, i.ü. unverzüglich am Sitz des ANBIETERS . Soweit zumutbar, ist dem ANBIETER Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.


8. Haftungsbeschränkung
8.1 Für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist die vertragliche Haftung des ANBIETERS auf den dreifachen Fahrpreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des KUNDEN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

2. soweit der ANBIETER für einen dem KUNDEN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2 Der ANBIETER haftet nicht für Sach- oder Personenschäden oder Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen im Voraus ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den KUNDEN erkennbar nicht Bestandteil der Transferleistung des ANBIETERS sind.

8.3 Die deliktische Haftung des ANBIETERS für Schäden, die nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen ist jeweils je KUNDE und Fahrt auf den dreifachen Fahrpreis beschränkt.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
9.1 Der ANBIETER kann den Beförderungsvertrag fristlos kündigen, wenn der KUNDE trotz Abmahnung erheblich weiter stört, sodass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die anderen Fahrtteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem ANBIETER steht in diesen Fällen der Fahrpreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Transferleistung ergeben. Schadensersatzansprüche vom ANBIETER im Übrigen bleiben unberührt. Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) kann der ANBIETER auch einen sofortigen Ausschluss von der Fahrt aussprechen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

9.2 Bei Nichterreichen der in der Fahrtbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl ist der ANBIETER bis 14 Tage vor Fahrtantritt berechtigt, die Busfahrt abzusagen. Den eingezahlten Fahrpreis erhält der Kunde dann in voller Höhe zurück. Die Mindesteilnehmerzahl liegt bei 35 Personen. Dem Kunden wird der Buchungsaufwand erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des ANBIETERS keinen Gebrauch macht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

10. Kündigung infolge höherer Gewalt
10.1 Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, Pandemien, hoheitliche Anordnung (z.B. Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung.

10.2 Der ANBIETER ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

10.3 Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der KUNDE zu tragen.


11. Verjährung
11.1 Ansprüche des KUNDEN nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des ANBIETERS oder eines Erfüllungsgehilfen des ANBIETERS berufen verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Fahrt dem Vertrag nach enden sollte.

11.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Fahrt dem Vertrag nach enden sollte.

11.3 Die Verjährung ist gehemmt wenn zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN Verhandlungen über den Anspruch oder dessen Grundlage geführt werden, jedoch nur bis eine der Parteien die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.


12. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB hat der KUNDE innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fahrt gegenüber dem ANBIETER geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.


13. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Gerichtsstand wird - sofern der KUNDE Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder der KUNDE seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Ausland hat, bzw. mit KUNDEN bei denen der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort nicht bekannt ist Hamburg vereinbart. Der KUNDE kann den ANBIETER nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des ANBIETERS gegen den KUNDEN ist der Wohnsitz des KUNDEN maßgeblich. Alle Verträge unterliegen deutschem Recht. Bei Klagen des KUNDEN gegen den ANBIETER im Ausland wird, soweit dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere im Hinblick auf Umfang, Art und Höhe von Ansprüchen des KUNDEN ausschließlich deutsches Recht Anwendung finden.


14. Schlussbestimmungen und Schriftform
Alle bisherigen AGB verlieren mit wirksamer Einbeziehung dieser neuen AGB ihre Gültigkeit. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des jeweiligen Vertrages mit dem KUNDEN als Ganzes nicht. Die Vertragspartner sind bestrebt im Falle einer sich so ergebenden Lücke, eine rechtswirksame Regelung herbeizuführen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben schriftlich zu erfolgen und sind an die dem Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift zu richten. Auch eine Vereinbarung, die diesbezüglich das Erfordernis der Schriftform aufhebt, hat schriftlich zu erfolgen. Diese AGB ersetzen alle vor Abschluss eines Vertrages getroffenen Vereinbarungen und Absprachen und regeln das Verhältnis zwischen den Parteien abschließend, soweit nicht schriftliche Ergänzungen zu einem Vertrag vorgenommen werden, die zum Bestandteil des Vertrages erklärt werden. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrags bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung der Schriftform ist ebenfalls nur schriftlich möglich.


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